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   OLG Brandenburg, 11.12.2007 - Verg W 6/07   

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https://dejure.org/2007,8466
OLG Brandenburg, 11.12.2007 - Verg W 6/07 (https://dejure.org/2007,8466)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2007 - Verg W 6/07 (https://dejure.org/2007,8466)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - Verg W 6/07 (https://dejure.org/2007,8466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Notwendigkeit einer Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes in einem Vergabeverfahren

  • OLG Brandenburg PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 69 Abs. 1; ; GWB § 116; ; GWB § 120 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
    Notwendige Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber in einem Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Vergabestelle einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Anwaltlicher Bevollmächtigter: notwendige Hinzuziehung für den öffentlichen Auftraggeber (abgelehnt bei Hinweis der Vergabekammer auf zwingenden Ausschlussgrund)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sehr eingeschränkte Kostenerstattung für anwaltliche Vertretung der Vergabestelle! (IBR 2008, 1120)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Brandenburg, 16.05.2007 - 1 VK 13/07

    Unzulässigkeit rein formeller Vorgaben für Nebenangebote

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2007 - Verg W 6/07
    Die sofortige Beschwerde der Auftraggeberin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 16.5.2007 - 1 VK 13/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2007 - Verg W 6/07
    Entscheidend ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (BGH, Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06, zitiert nach Juris Rn 61).
  • VK Berlin, 30.07.2019 - VK-B1-09/19

    Bieter muss sich mit Bewertungsmethode auseinandersetzen!

    Grundsätzlich muss der Auftraggeber in einem Fall, in dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Fragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem Aufgabenbereich organisieren und bedarf auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007, Verg W 6/07).
  • VK Berlin, 06.08.2015 - VK-B1-17/15
    Grundsätzlich muss der Auftraggeber in einem Fall, in dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Fragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem Aufgabenbereich organisieren und bedarf auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007, Verg W 6/07).
  • VK Sachsen, 19.05.2009 - 1/SVK/008-09

    Mindestbedingungen sind bindend - auch für den Auftraggeber!

    Wenn die Problematik des Nachprüfungsverfahrens mehr auf auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen beruht und der Verfahrensbeteiligte über juristisch hinreichend geschultes Personal verfügt, spricht dies nach Auffassung der Vergabekammer gegen die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. bspw. OLG München, B. v. vom 11.06.2008, Verg 6/08; OLG Dresden, B. v. 01.10.2007, WVerg 08 / 07; OLG Brandenburg, B.v. 11.12.2007, Verg W 6/07).
  • VK Berlin, 05.01.2017 - VK-B1-34/16

    Ungewöhnliche Wagnisse dürfen dem Bieter aufgebürdet werden!

    Grundsätzlich muss der Auftraggeber in einem Fall, in dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Fragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem Aufgabenbereich organisieren und bedarf auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007, Verg W 6/07).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

    Maßgeblich ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 ff, zitiert nach juris Rn. 61; Senat, Beschluss vom 11.12.2007 - Verg W 6/07, zitiert nach juris Rn. 22).
  • VK Berlin, 13.05.2011 - VK-B2-7/11

    Anforderungen an die Abgrenzung von Bauauftrag und Dienstleistungsauftrag i.R.v.

    Grundsätzlich muss der Auftraggeber in einem Fall, in dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Fragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem Aufgabenkreis organisieren und bedarf auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten ( OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.12.07, Verg W 6/07 ).
  • VK Berlin, 15.08.2011 - VK-B2-22/11

    Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!

    Grundsätzlich muss der Auftraggeber in einem Fall, in dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Fragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem Aufgabenkreis organisieren und bedarf auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten (OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.12.07, Verg W 6/07).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2016 - Verg W 3/16

    Isolierte sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung der Vergabekammer:

    Da der Auftraggeber gehalten ist, sich in seinem originären Aufgabenkreis die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse selbst zu verschaffen, besteht in einem solchen Fall häufig nicht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten (Senatsbeschluss vom 11.12.2007 - Verg W 6/07).
  • VK Berlin, 26.04.2011 - VK-B2-03/11
    Grundsätzlich muss der Auftraggeber in einem Fall, in dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Fragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem Aufgabenkreis organisieren und bedarf auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten (OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.12.07, Verg W 6/07).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2010 - Verg W 7/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen;

    Der Senat hat sich ebenfalls bereits auf den Standpunkt gestellt, dass in einem Fall, bei dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (Beschluss vom 11.12.2007, Verg W 6/07, Rn. 23 - zitiert nach juris).
  • VK Berlin, 13.06.2011 - VK-B2-7/11

    Arbeiten an Straßenbeleuchtungsanlagen: Bauauftrag?

  • VK Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, 03.01.2020 - 60.29-319/19.005

    Auch wer präqualifiziert ist, muss auf passende Referenzen achten!

  • VK Berlin, 21.02.2011 - VK-B2-18/11

    Ausschluss wegen Diskreditierung eines Mitbieters

  • VK Berlin, 20.05.2010 - VK-B2-03/10
  • VK Berlin, 02.02.2018 - VK-B1-24/17
  • OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14

    Vergabeunterlagen auslegungsbedürftig: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • VK Berlin, 16.05.2017 - VK-B1-08/17

    Vergaberechtsverstoß muss auf konkrete Fakten gestützt werden!

  • VK Berlin, 13.05.2011 - VK-B2-07/11
  • VK Berlin, 06.08.2015 - VK-B1-10/15
  • VK Berlin, 17.08.2015 - VK-B1-20/15
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